Sicherheit – gesetzlich vorgeschrieben
Wir sorgen für Klarheit und höchst professionelle Umsetzung der Gesetze und Normen in den Bereichen der Arbeitssicherheit und der Managementsysteme in Ihrem Unternehmen.
Der Gesetzgeber schreibt im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz eine Betreuung durch eine Sicherheitsfachkraft vor. Bei Arbeitsstätten bis 10 Arbeitnehmer ist eine Begehung alle 2 Jahre, bei Arbeitsstätten bis 50 Arbeitnehmer jedes Jahr vorgeschrieben. Diese Begehungen können auch durch die AUVA abgedeckt werden. Bei Arbeitsstätten über 50 Arbeitnehmer schreibt das Gesetz eine Präventionszeit von 1,2 Stunden pro Jahr für Büro und büroähnliche Arbeitsplätze sowie 1,5 Stunden für alle weiteren Arbeitsplätze vor. Davon entfallen mindestens 40% auf die Sicherheitsfachkraft und 35% auf die Arbeitsmediziner(in). Die restlichen 25% der gesetzlich zu absolvierenden Präventionszeiten sind je nach den Gefährdungs- und Belastungssituation auf SFK, AMED oder sonstige geeignete Fachleute aufzuteilen.
Viele neue Verordnungen, Richtlinien und Normen machen die Themen HSEE
(Health – Safety – Environment – Energy)
für Sie als Arbeitgeber zu einer komplexen Angelegenheit.
Wir sorgen für Klarheit
und höchst professionelle Einführung / Umsetzung der Gesetze und Normen in den Bereichen der Arbeitssicherheit und der Managementsysteme in Ihrem Unternehmen.
[Legal Compliance – Rechtskonformität]
Die Aufgaben und die Stellung der Sicherheitsfachkraft
Unterweisung und laufende Schulungen Ihrer Mitarbeiter
Erstellung bzw. Anpassung Ihrer Sicherheits-& Gesundheitsschutzdokumente (SiGe-Unterlagen)
– Betriebsanweisungen (Arbeitsmittel | Arbeitsstoffe | Arbeitsverfahren)
– Arbeitsplatzbezogene Messungen durchführen
– Arbeitsplatzevaluierungen
– Gefahrstoffliste
Unterstützung bei der Erlangung des BREEAM Bestand Zertifikates
Die Building Research Establishment Environmental Assessment Methodology (BREEAM) ist die weltweit führende Methode zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Immobilien. Es bewertet den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden anhand von 9 Kategorien und vergibt anschließend eine Gesamtnote.
Unterstützung zur Erstzertifizierung bzw. laufenden Aufrechterhaltung der Zertifikate der Normen:
– ISO 9001 | ISO 14001 | ISO 45001 | ISO 50001
gerichtlich beeidigter Sachverständiger in den Sachgebieten:
– 09.40 Technisches Unfallwesen, Arbeitsschutz
– 09.83 Bauarbeitenkoordination
Auch wenn für Ihr Unternehmen und dessen operativen Einheiten die Zielsetzung an hohen Qualitätsmaßstäben zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit im Vordergrund steht, ist in der praktischen Umsetzung dem Thema Sicherheit ein wichtger Stellenwert zuzuschreiben.
Wir schaffen durch mehr Sicherheit wirtschaftlichen und qualitativen Mehrwert für Ihr Unternehmen.
Unsere Arbeiten
Komplexe Aufgabenstellungen bei Projekten erfordern eine klar strukturierte Herangehensweise und integrative Lösungen. Unser Betätigungsfeld ist international und unser breites Erfahrungsspektrum ermöglicht uns sehr viele Sparten im In- und Ausland abzudecken
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Für allgemeine Anfragen oder um eine Beratung vor Ort zu vereinbaren rufen Sie uns an, oder kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular